Hausaufgaben und Leistungsnachweise
Die Lehrerkonferenz hat gemäß § 52 GSO für die Jgst. 5 bis 10 folgende Grundsätze für die Hausaufgaben festgelegt:
Die für die gesamte häusliche Vorbereitung benötigte Arbeitszeit soll in der Unterstufe zwei Stunden nicht überschreiten. Wird ein Fach an zwei aufeinander folgenden Tagen in einer Klasse unterrichtet und findet dabei am ersten der beiden Tage Nachmittagsunterricht bis 16.15 Uhr statt, dann darf in diesem Fach keine schriftliche Hausaufgabe für den nächsten Tag gestellt werden, mündliche Hausaufgaben für den nächsten Tag sollten nur sehr eingeschränkt erfolgen.
Schriftliche Hausaufgaben sollen in den Jahrgangsstufen 5-10 schwerpunktmäßig in Schulaufgabenfächern aufgegeben werden, können aber auch in Nicht-Schulaufgabenfächern eingefordert werden.
Für die Schüler aller Klassen existiert die Pflicht, Hausaufgabenhefte zu führen. Auch in diesem Schuljahr ist für die Jahrgangsstufen 5 mit 10 verbindlich das Führen des schuleigenen Schulplaners vorgeschrieben. Zusätzlich zu den Seiten zum Eintragen der Hausaufgaben finden Sie hier auch Kontaktdaten, Beratungsangebote, die Hausordnung, Nutzungsordnung für die Computereinrichtungen sowie Kalendarien und
Stundenplanvordrucke.
Er erleichtert zudem die Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule. Der Preis beträgt ca. 4 Euro.
Die genannten Festlegungen sind mit Elternbeirat und Schulforum abgesprochen.
Zu den Leistungsnachweisen wurden gemäß § 21 GSO folgende Beschlüsse gefasst:
In den Jahrgangsstufen 11 und 12 dürfen Stegreifaufgaben und angekündigte fachliche Tests geschrieben werden. Die jeweilige Zahl pro Halbjahr legt der Fachlehrer fest. An den Tagen, an denen der Schüler eine Schulaufgabe oder eine Kurzarbeit schreibt, werden Stegreifaufgaben von ihm nicht gefordert. In jedem Halbjahr werden in jedem Fach mindestens zwei kleine Leistungsnachweise, davon mindestens ein rein mündlicher, gefordert. Stegreifaufgaben werden nicht angesagt und beziehen sich auf höchstens 2 unmittelbar vorangegangene Stunden. Kurzarbeiten werden spätestens eine Woche vorher angekündigt und beziehen sich auf höchstens zehn unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden (§ 23 GSO).
Schriftliche Leistungsnachweise, d.h. Schulaufgaben und Stegreifaufgaben, werden gemäß § 25 GSO den Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben und sind der Schule binnen einer Woche unverändert zurückzugeben. In den Jahrgangsstufen 5 -7 wird im Fach Deutsch eine von vier Schulaufgaben durch eine Schulaufgabe neuer Form (Modus 21-Maßnahme) ersetzt. Die zentralen Jahrgangsstufentests in Deutsch zählen als kleine Leistungsnachweise. In der 9. Jahrgangsstufe ist es dem Lehrer freigestellt, eine Schulaufgabe durch eine Präsentation zu ersetzen. In der 7. Klasse wird im Fach Englisch eine von drei Schulaufgaben durch eine mündliche Partnerprüfung ersetzt. In der 10. Jahrgangsstufe wird eine Schulaufgabe durch zwei Jahrgangsstufentests ersetzt, in der 11. Jahrgangsstufe findet jeweils eine mündliche Schulaufgabe/Gruppenprüfung pro Schuljahr statt.
In Französisch findet in der 8. Jahrgangsstufe eine Schulaufgabe in Form einer Partnerprüfung statt, in der 10. und 11. Jahrgangsstufe jeweils eine mündliche Schulaufgabe/Gruppenprüfung pro Schuljahr. In Spanisch als 3. Fremdsprache findet in der 9. Jgst. eine mdl. Partnerprüfung anstelle einer Schulaufgabe statt, in der 10. und 11. Jgst. wird eine Schulaufgabe durch eine mdl. Gruppenprüfung ersetzt.
Die neue GSO finden Sie unter folgender Adresse im Internet: http://www.km.bayern.de/km/schule/recht/verordnungen.
Eine Broschüre zum Thema „Lehrplan des Gymnasium“ ist im Internet unter http://www.isb.bayern.de veröffentlicht.