Bericht über einen Vortrag zum Thema „Sexuelle Belästigung“ von Konrad Stöger
Am 17.07.2019 hält Herr Stöger in der vierten Stunde in der Klasse 8E einen Vortrag über den neuen Gesetzesparagraphen zum Thema sexuelle Belästigung, den Frau Mahr bei ihm für die achten Klassen angefragt hat. Der Polizist gibt zunächst ein paar allgemeine Informationen über sich selbst: Herr Stöger ist 57 Jahre alt, stammt aus dem Vilstal und ist nun schon seit über 40 Jahren bei der Polizei. Heute ist er als Jugendbetreuer für Präventions- und Sportveranstaltungen zuständig und hält auch des Öfteren Vorträge. Zuerst wird über aktuelle Fälle sexueller Belästigung gesprochen; ein Beispiel dafür ist die Vergewaltigung einer Frau durch Jugendliche am 8. Juli dieses Jahres. Dabei weist Herr Stöger darauf hin, dass ein Jugendlicher mit 14 Jahren strafmündig ist und gegebenenfalls sogar in Haft muss. Außerdem erklärt er der Klasse, dass man durch Pornos eine völlig falsche Vorstellung von Sexualität bekommt. Anschließend werden ein paar weitere unbekannte Begriffe geklärt, wie zum Beispiel „Ordnungswidrigkeit“, ein Begriff, der oft im Verkehrsrecht auftaucht und Dinge, wie zu schnelles Fahren, bezeichnet; bei einer „Straftat“ hingegen hat die Polizei Strafverfolgungszwang und darf nicht, wie bei der Ordnungswidrigkeit, ein Auge zudrücken. Als Nächstes wird der Unterschied zwischen einem Vergehen und einem Verbrechen besprochen: Ein Verbrechen wiegt schwerer, weshalb die Mindestfreiheitsstrafe bei über einem Jahr liegt. Beispiele dafür sind Morde, Vergewaltigungen sowie schwere Brandstiftung und Körperverletzung. Die neuen Gesetze gegen sexuelle Belästigung entstanden in Folge einer extremen Silvesternacht in Köln mit Vergewaltigungen und Diebstahl. Dazu wird der relevante Abschnitt aus dem Strafgesetzbuch analysiert. Sexuelle Belästigung wird dabei definiert als Berührungen sexueller Art an jemandem, der dies nicht möchte. An dieser Stelle gibt Herr Stöger der Klasse den Rat, eindeutig zu verstehen zu geben, dass man etwas nicht möchte, ohne den anderen beispielsweise durch Gewaltanwendung oder den Einsatz von Pfefferspray zu provozieren. Dazu erzählt er eine Geschichte von einem Mädchen, das sich mit einer Ohrfeige gewehrt hat und dafür eine Bierflasche gegen den Kopf bekommen hat. Weiterhin wird deutlich, dass es strafverschärfend wirkt, wenn das Verbrechen gemeinschaftlich begangen wird. Für die Polizei ist es jedoch oft schwierig festzustellen, wer was genau getan hat, da es selten Zeugen gibt. Ein Strafantragsdelikt schließlich darf man erst ab 18 beantragen und das auch nur, wenn man sich wirklich persönlich beleidigt fühlt. Der Referent bietet bei Interesse noch eine Broschüre über Gewalt und Mobbing an. Mit großen Applaus bedanken sich die Schülerinnen und Schüler bei Herrn Stöger für den Vortrag.
Magdalena Wagner und Malin Lichtinger, Klasse 8E
Neueste Kommentare